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Infektionsschutzbelehrung in der Gastronomie: Alle Infos

Was musst Du als Gastronom über Infektionsschutzbelehrungen wissen? ✓ Deine Pflichten ✓ So führst Du die Belehrung durch
Auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten dieses Themas.
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Hier findest Du wichtige Informationen zum Thema Infektionsschutz und Infektionsschutzbelehrung im Bereich der Gastronomie. Wir erläutern Dir:

  1. Das Infektionsschutzgesetz
  2. Deine Pflichten als Arbeitgeber und wie Du die Belehrung durchführst
  3. Zusammenfassung

Zwischen den Zeilen findest Du den Link zur kostenfreien Online Infektionsschutzbelehrung für Dich und Dein Team.

1. Infektionsschutzgesetz: Bedeutung für Gastronomen

Die Gesundheit geht immer vor. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen geschrieben und löste das alte Bundes-Seuchengesetz ab. Das Gesetz regelt den Infektionsschutz, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen sowie Infektionen früh und schnell zu erkennen. Infektionskrankheiten sollen keine Möglichkeit zur Ausbreitung haben. Die für den Vollzug zuständige Behörde ist das Gesundheitsamt.

Was bedeutet das für alle Mitarbeiter?

Alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen möchten, benötigen vor einer erstmaligen Aufnahme eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung, die Du in schriftlicher Form erhältst ist unbefristet gültig und wird umgangssprachlich als Erstbelehrung bezeichnet. Diese löst das alte Gesundheitszeugnis (auch Rote Karte genannt) ab.

Für Menschen, die Urlaub in tropischen Regionen gemacht haben oder gar von dort stammen, kann durch das zuständige Gesundheitsamt darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis eingefordert werden.

Termine kannst du online oder telefonisch bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt oder einem von Amt beauftragten Arzt vereinbaren. Die Gebühr beträgt aktuell 30 €. Die Zahlung erfolgt meist nur per EC-Karte. Laut unserer Information finden die Erstbelehrungen generell in deutscher Sprache statt und dauern in der Regel zwischen 60 – 120 min.

Was bedeutet das für Dich als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber musst Du laut Gesetz alle Personen, die mit Lebensmittel umgehen, vor erstmaliger Ausübung ihrer Tätigkeit im Betrieb und alle 2 Jahre wiederkehrend belehren. Das kannst du selbst übernehmen oder aber auch delegieren.

Du brauchst keine Bescheinigung für Deine Angestellten auszustellen, aber Du benötigst einen Teilnehmernachweis für Dich als Nachweis für die Behörde.

2. Infektionsschutzgesetz – Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

Der Gesetzgeber hat Dir ein paar Pflichten zum Wohle Deiner Kunden auferlegt und natürlich auch mit Konsequenzen bei Nichtbefolgung versehen. Wir haben sie für Dich sortiert.

Nutze unsere Vorlage für die Infektionsschutzbelehrung und versammle Dein Team zu einem festen Termin für die Belehrung. Gehe mit den Mitarbeitern alle Punkte durch und frage ihr Wissen ab. Fertig.

Alternativ kannst Du bei uns online Deine Belegschaft ganz ohne Gebühr online schulen lassen. Besuche dazu einfach unsere Seite. Kostenlos: Lebensmittelhygieneschulung & IfSG- Belehrung | Protabo.

Umgang bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten

Menschen, die bei Dir im Betrieb tätig sind und Symptome einer meldepflichtigen Krankheit zeigen, musst Du sofort zum Arzt schicken und diesen Vorfall dem Gesundheitsamt melden, das gilt auch für Verdachtsmomente.

Alle meldepflichtigen Krankheiten sind im Abschnitt 3 § 6 Absatz 1 aufgeführt. Aktuell in der Corona-Pandemie wurde die Liste der meldepflichtigen Erkrankungen im Gesetz um das Corona-Virus (Covid-19) erweitert. Das ermöglicht es, an SARS-CoV-2 erkrankten Menschen, auf Grundlage des IfSG Entschädigungen bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Tätigkeitsverbote aussprechen

Lass Deine Beschäftigten zu Hause oder schicke sie nach Hause, sobald sie infizierte Wunden haben oder an Hautkrankheiten erkrankt sind. Es besteht die Möglichkeit, dass Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können. Diese Gefahr besteht auch bei folgenden Krankheiten.

Was passiert, wenn bei einer Kontrolle der Unternehmer die Bescheinigung zur Erstbelehrung nicht nachweisen kann?

Die Behörde kann gem. der Gesetzeslage:

  1. eine Nachbesserung mit Fristsetzung verlangen
  2. Ein Tätigkeitsverbot für den betroffenen Mitarbeiter aussprechen
  3. Bußgeld verhängen

Sofern eine große Anzahl Deiner Belegschaft keinen Nachweis hat, ist sogar eine Betriebsschließung denkbar.

Was passiert, wenn bei einer Kontrolle der Unternehmer die Bescheinigung zur Folgebelehrung nicht nachweisen kann?

In der Regel das gleiche wie oben. Auch, wenn dann meist erst mal nicht die Keule geschwungen wird.

Gemäß IfSG ist das Robert Koch-Institut (RKI) die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Auf der Webseite des RKI findest du auch eine Vorlage zur Belehrung deiner Mitarbeiter.

Zusammenfassung

Für alle Mitarbeiter

  • Bevor Du eine Arbeit, egal welche, im Gastgewerbe aufnehmen kannst, musst Du eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt durchführen. Mit Deinem Nachweis über die Belehrung kannst Du dann loslegen. Viel Spaß!

Für alle Gastronomen

Im Fachjargon heißt es: „Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, haben die Pflicht zur Belehrung.

  • Belehrung ist auch das Stichwort für Dich. Jede einzelne Person, die bei Dir zu arbeiten anfängt und dann fortwährend alle zwei Jahre, sollte in den Genuss der Belehrung nach Infektionsschutzgesetz § 43 kommen.
  • Schütze Deine Lebensmittel und somit Dich, den Rest der Belegschaft und Deinen Gast vor kranken Mitarbeitern und schicke diese bei kleinsten Anzeichen zum Arzt.

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