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Ersthelfer im Betrieb: Ratgeber für Unternehmen

Wer kann Ersthelfer im Betrieb werden? Für welche Aufgaben trägt er Verantwortung? Protabo hilft Dir
Auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten dieses Themas.
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Ersthelfer im Betrieb: das Wesentliche

Ganz allgemein gilt: Erste Hilfe leisten muss jeder, die Pflicht dazu hat der Gesetzgeber sogar im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Aber wie ist das eigentlich in Unternehmen – reicht es, wenn Du einen Deiner Mitarbeiter an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen lässt? Unser Ratgeber verrät Dir, wer Ersthelfer im Betrieb werden kann und was Du bei diesem Thema sonst noch im Blick haben solltest.

Erste Hilfe: die rechtliche Basis

Grundsätzlich ist das Thema Erste Hilfe ein Teilbereich des Arbeitsschutzes. Den regeln in Deutschland zwei Institutionen, und zwar

  1. Der Staat – z.B. in Form von Regierung und Landesämtern für Arbeitsschutz
  2. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger

Grundlage: das Arbeitsschutzgesetz

Als Unternehmer musst Du dafür sorgen, dass Deine Mitarbeiter sicher und ohne Gefährdung für ihre Gesundheit arbeiten können – dazu verpflichtet Dich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In dessen § 10 geht’s ums Thema Erste Hilfe – und auch darum, dass in jedem Unternehmen ausreichend Ersthelfer vorhanden sein müssen. Aber was heißt das genau? Ein Blick in die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgt für Klarheit.

Ergänzung: Vorschriften der DGUV

Sobald Du auch nur zwei Mitarbeiter beschäftigst, muss laut DGUV-Vorschrift 1, § 26 einer davon betrieblicher Ersthelfer sein. Heißt das etwa, dass die Hälfte Deiner Belegschaft Ersthelfer sein müssen? Nein – bei bis zu 20 anwesenden Versicherten in Deinem Unternehmen reicht ein einziger Ersthelfer. Für Einrichtungen mit mehr als 20 Versicherten gelten eigene Vorschriften. Wie viele Ersthelfer sind in welchem Betrieb Pflicht? Die vorgeschriebene Anzahl hängt von der jeweiligen Institution ab:

  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • Sonstige Betriebe: 10 % der anwesenden Versicherten
  • Kindertageseinrichtungen: je Kindergruppe ein Ersthelfer
  • Hochschulen: 10% der Beschäftigten

Übrigens: Wer von Deinen Mitarbeitern Ersthelfer werden soll, kannst Du als Arbeitgeber frei bestimmen – es gehört nämlich zu den sogenannten Unterstützungspflichten Deiner Angestellten, dass sie Dir in Deinem Betrieb auch für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.

Wer kann Ersthelfer werden?

Im Prinzip kann jeder Deiner Mitarbeiter betrieblicher Ersthelfer werden. Voraussetzung dafür ist aber stets eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung. Im Idealfall bringt einer Deiner Mitarbeiter die schon ins Unternehmen mit – z.B., weil er oder sie eine Ausbildung zum Sanitäter durchlaufen hat. Oder weil der oder die Betreffende im Rahmen eines Ehrenamtes in Erster Hilfe geschult worden ist. Und wenn nicht? Haben wir einen guten Tipp für Dich: Mit der Software von Protabo hast Du das Thema Erste Hilfe in Deinem Betrieb nicht nur im Blick, sondern auch im Griff. Jederzeit und absolut rechtssicher.

Deine Mitarbeiter: immer up-to-date

Unsere Software organisiert automatisch den kompletten Erste-Hilfe-Prozess – Aus- und Weiterbildung inklusive. Dafür arbeiten wir eng mit Ausbildungspartnern und Deiner Berufsgenossenschaft zusammen. Das erleichtert Dir auch die regelmäßige Fortbildung Deiner Ersthelfer. Betriebliche Ersthelfer müssen ihr Wissen nämlich regelmäßig auf den neuesten Stand bringen: Spätestens alle zwei Jahre müssen sie dafür ein so genanntes Erste-Hilfe-Training absolvieren, und zwar bei einer sogenannten ermächtigten Ausbildungsstelle.

Die Aufgaben des Ersthelfers

Ersthelfer im Betrieb sind dafür zuständig, bei einem Notfall die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten – das reicht von der Ersten Hilfe für verletzte Personen bis zum Führen des sogenannten Verbandbuchs und der Erstellung von Unfallanzeigen.

  • Verbandbuch: Im Verbandbuch werden Unfälle dokumentiert, in deren Folge Mitarbeiter 3 Tage oder weniger ausfallen. Solche Vorkommnisse wertet der Gesetzgeber als Beinahe-Unfälle.
  • Unfallanzeige: Ein Mitarbeiter fällt unfallbedingt länger als 3 Tage aus? Dann muss der Ersthelfer eine Unfallanzeige ausfüllen und diese an die Berufsgenossenschaft übermitteln.

Auch hierbei kann Protabo Dich und Deine Mitarbeiter unterstützen. Wenn du unsere Arbeitsschutz-Software buchst, erhältst Du von uns ein digitales, DSGVO-konformes Verbandbuch. Und unser System sorgt dafür, dass Deine Meldung so versandt wird, wie Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger das von Deinem Betrieb erwarten. Übrigens: Im Verbandbuch muss auch festgehalten werden, welches Erste-Hilfe-Material verbraucht wurde, damit umgehend nachbestellt werden kann. Mit Protabo geht das digital: Dein Ersthelfer notiert die Entnahme, Protabo sendet Dir automatisch Ersatz – so fehlt im Ernstfall nichts.

Rundum sicher mit Protabo

Deine Ersthelfer müssen einiges auf dem Kasten haben. Aber natürlich auch im Kasten: Wir sorgen dafür, dass der Protabo Erste-Hilfe-Koffer immer up-to-date ist. Weil verbrauchtes Material sofort ersetzt wird. Und weil wir außerdem nach gesetzlichen Änderungen die notwendigen Anpassungen für Dich vornehmen. Wir behalten für Dich aber noch mehr im Auge: Unsere Plakate sorgen dafür, dass Deine Mitarbeiter auf den ersten Blick wissen, wer als ausgebildeter Ersthelfer in Deinem Betrieb für Erste Hilfe zuständig ist und was sie im Notfall selbst tun können, um Menschenleben zu retten.

Protabo ermöglicht Dir auch, ohne Vorkenntnisse Deine Erste-Hilfe Organisation professionell aufzusetzen und zu überwachen.

Einfach? Einfach wie alles bei Protabo.

Auf der sicheren Seite. Auch rechtlich.

Ob in Büro, Gastronomie oder Verwaltung – mit der Arbeitsschutz-Software von Protabo hast Du das Thema Erste Hilfe im Griff. Dein Aufwand bleibt gering, und lästigen Papierkram ersparst Du Dir genauso wie unangenehme Überraschungen. Wenn zwischendurch die Berufsgenossenschaft bei Dir nach dem Rechten sehen möchte, bist Du dank uns immer auf der sicheren Seite. Und wenn das Landes- oder das Ordnungsamt zur Kontrolle anrückt? Dann natürlich auch.

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